Abfindung bei Kündigung: Wenzel Höfflin Rechtsanwälte in Langenfeld

Wird ein Mitarbeiter nach mehreren Jahren Arbeit von seinem Arbeitgeber gekündigt, so erhält er häufig eine Abfindung, also eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers, die auf der Beendigung des Arbeitsverhältnisses basiert. Wir von Wenzel Höfflin Rechtsanwälte haben für Sie die Regelungen im Arbeitsrecht zusammengetragen, unter welchen Voraussetzungen Sie das Recht auf eine solche Zahlung haben und wie hoch diese ausfällt.

Wer hat Anspruch auf eine Abfindung?

Ein genereller Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung besteht nicht. Das Arbeitsrecht schreibt Ihnen jedoch unter gewissen Bedingungen durchaus ein Recht auf eine Abfindungszahlung zu. Dies ist zum einen der Fall, wenn im Arbeitsvertrag eine Abfindungsvereinbarung enthalten ist. Abfindungszahlungen können auch auf Basis eines Tarifvertrags oder eines Sozialplans gezahlt werden. Ebenso kann ein außergerichtlicher oder gerichtlicher Vergleich über die Wirksamkeit der Kündigung zwischen beiden Parteien bezüglich der Zahlung einer Abfindung entscheiden. In einem einvernehmlichen Aufhebungsvertrag kann die Abfindungszahlung ebenso Bedingung sein. Einen Anspruch spricht dem Arbeitnehmer schließlich auch ein Auflösungsurteil durch ein Arbeitsgericht zu, das eine Fortsetzung der Tätigkeit als unzumutbar einstuft. Ihre Rechte bezüglich einer Abfindungszahlung klären wir gerne für Sie in unserer Kanzlei in Langenfeld.

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Wie wird die Höhe der Abfindung berechnet?

Die Höhe der Abfindungssumme ist immer eine Verhandlungssache. Sie wird also nach der Kündigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber individuell ausgehandelt. Das Kündigungsschutzgesetz bietet in § 1a Absatz 2 Satz 1 eine Formel zur Berechnung der Abfindungssumme, die sogenannte Regalabfindung, die Sie als Verhandlungsgrundlage nutzen können. Dabei spielen vor allem zwei Faktoren eine wichtige Rolle:

  • Die Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Die Höhe des Bruttomonatsgehalts

Dazu multiplizieren Sie die Hälfte Ihres monatlichen Bruttogehalts mit der Anzahl der Jahre Ihrer Betriebszugehörigkeit. Bei einem Gehalt von 4.000 Euro brutto im Monat und einer 15-jährigen Zugehörigkeit zum Unternehmen ergibt das eine Regelabfindung von 30.000 Euro. Zusätzlich können aber auch die Rechtmäßigkeit der Kündigung und die Arbeitsmarktchancen des gekündigten Arbeitnehmers die Abfindungshöhe beeinflussen.

Fazit: Abfindung mit anwaltlicher Hilfe erreichen

Generell sollten Sie sich nach Erhalt einer Kündigung über die Möglichkeiten einer Abfindungszahlung erkundigen und auch ein eventuelles Abfindungsangebot Ihres Arbeitgebers genau prüfen. Dafür stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise im Arbeitsrecht zur Seite. An unserem Standort in Langenfeld können wir auf Ihren Einzelfall eingehen und Sie sowohl zu Ihren Voraussetzungen für einen Abfindungsanspruch beraten als auch bei Ihren Verhandlungen unterstützen. Außerdem klären wir mit Ihnen bei Bedarf, worauf sie gegebenenfalls nach der Zahlung Ihrer Abfindungsansprüche achten müssen.

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Bei Wenzel Höfflin Rechtsanwälte Partnerschaft mbB erhalten Sie juristische Beratung in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Die Rechtsanwälte Stefan Wenzel und Matthias Höfflin beraten und betreuen Sie als Fachanwälte bei rechtlichen Frage- und Problemstellungen und verhelfen Ihnen mit Erfahrung, Wissen und Durchsetzungsvermögen zu Ihrem Recht. Da in vielen Rechtsfällen wichtige Fristen einzuhalten sind, empfehlen wir, frühzeitig einen Beratungstermin mit unserer Kanzlei zu vereinbaren, damit wir uns Ihren Anliegen schnellstmöglich annehmen können. Für unsere Mandanten aus Langenfeld sowie aus den umliegenden Gebieten wie Solingen, Dormagen, Monheim am Rhein, Hilden, Opladen, Willich, Garath und Leichlingen bieten wir unseren Rechtsbeistand an.

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