Abmahnung - Gründe und Konsequenzen

Wenn Sie eine Abmahnung aufgrund Ihres Arbeitsverhaltens erhalten oder auf der anderen Seite eine solche aussprechen, dann ist schnelles Handeln essenziell, wenn Sie negative Rechtsfolgen vermeiden möchten. Im Arbeitsrecht sind die Gründe und Konsequenzen einer solchen Zurechtweisung genau geregelt. In der Wenzel Höfflin Rechtsanwaltskanzlei in Langenfeld beraten wir Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen und unterstützen Sie mit juristischer Expertise bei Ihrem weiteren Vorgehen.

Was versteht man unter einer Abmahnung?

Die Beanstandung aufgrund von Fehlverhalten am Arbeitsplatz ist eine Disziplinarmaßnahme, mit der der Arbeitgeber die Möglichkeit hat, ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers zu tadeln. Gleichzeitig weist er auf die Gefahr einer Kündigung hin, sollte erneut gegen die geltenden Vorschriften verstoßen wird. Oftmals sind sich Arbeitnehmer nicht sicher, ob die Zurechtweisung gerechtfertigt ist, da nur schwere Verstöße mit einer solchen Disziplinarmaßnahme geahndet werden dürfen. Sollten Sie eine ungerechtfertigte Abmahnung erhalten haben, überprüfen wir diese gerne für Sie auf ihre Richtigkeit und beraten Sie bezüglich einer angemessenen Reaktion.

Wann werden Abmahnungen ausgesprochen?

Eine Abmahnung darf nicht willkürlich erfolgen, sondern muss schwerwiegende Gründe und erhebliches Fehlverhalten zur Grundlage haben. Dazu zählt unter anderem Folgendes:

  • Mehrmalige Unpünktlichkeit beim Arbeitsbeginn
  • Quantitative Mindestangaben werden nicht eingehalten (beispielsweise Stückzahlen im Produktionsbetrieb)
  • Ignoranz der betrieblichen Anweisungen (beispielsweise der Verzicht auf Arbeitskleidung)
  • Qualitative Anforderungen werden nicht erfüllt
  • Störung der betrieblichen Atmosphäre (beispielsweise durch Mobbing gegenüber Mitarbeitern)
  • Unrechtmäßiges Verhalten (beispielsweise Alkohol- oder Drogenmissbrauch am Arbeitsplatz)
  • Strafrechtlich relevantes Verhalten (beispielsweise Diebstahl von Betriebseigentum)

In den meisten Fällen sind solche Verweise zwar ernst zu nehmen, jedoch folgen keine Kündigungsmaßnahmen, wenn das Fehlverhalten nachträglich korrigiert wird.

Haben Sie eine ungerechtfertigte Abmahnung erhalten?

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Was kann gegen eine Abmahnung unternommen werden?

Arbeitsrecht Abmahnung Hilden

Erfolgt eine ungerechtfertigte Beanstandung Ihrer Leistungen, ist es wichtig, sich gegen diese zu wehren, um negative Einträge in Ihrer Personalakte zu vermeiden. Dabei stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Auswahl:

  • Eine Aussprache mit der Geschäftsführung mit dem Ziel der Rücknahme
  • Die Einreichung eines Widerspruchs
  • Das Einschalten des Betriebsrats (falls vorhanden)
  • Das Einreichen einer Klage beim Arbeitsgericht

Sollte Ihr Arbeitgeber keine triftigen Gründe für seine Zurechtweisung haben und sich trotzdem weigern, ein klärendes Gespräch mit Ihnen zu führen, ist das Einschalten eines Rechtsanwalts sinnvoll.

Wir von der Wenzel Höfflin Rechtsanwaltskanzlei in Langenfeld überprüfen Ihre Lage aus juristischer Sicht und setzen uns schlichtend mit Ihrer Geschäftsführung zusammen. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Sie selbstverständlich vor dem Arbeitsgericht und sorgen dafür, dass ungerechtfertigte Einträge aus Ihrer Personalakte entfernt werden.

Muss vor einer ausserordentlichen Kündigung eine Abmahnung ausgesprochen werden?

In den meisten Fällen mahnt die Geschäftsführung zunächst ein bestimmtes Fehlverhalten ab, bevor sie eine außerordentliche Kündigung ausspricht. Die außerordentliche Kündigung, auch fristlose Kündigung genannt, kann in Einzelfällen jedoch auch ohne vorherige Beanstandung erfolgen. Dieser Fall tritt ein, wenn keine Hoffnung auf eine Verhaltensbesserung seitens des Arbeitnehmers ersichtlich ist, wenn das Vertrauensverhältnis zerstört ist oder wenn es sich um strafrechtlich relevante Vergehen handelt.

Folgende Vergehen bedürfen beispielsweise keiner vorherigen Abmahnung:

  • Diebstahl von Firmeneigentum
  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
  • Fälschungen von arbeitsrelevanten Dokumenten (beispielsweise Stundenzettel)
  • Aggressives oder destruktives Verhalten am Arbeitsplatz

Der grobe Vertrauensbruch zwischen dem Angestellten und dem Arbeitgeber, ebenso wie die Ausübung einer Straftat am Arbeitsplatz rechtfertigen eine sofortige außerordentliche Kündigung. Diese muss innerhalb von 14 Tagen nach der Tat zugestellt werden, um ihre Gültigkeit zu erlangen.

Unsere Kanzlei in Langenfeld vertritt die Interessen beider Parteien, wenn es um arbeitsrechtliche Angelegenheiten geht. Mit unserer umfangreichen juristischen Beratung unterstützen wir Sie in Ihrer individuellen Situation und stehen Ihnen auch in Kündigungsangelegenheiten kompetent zur Seite.

ANSPRECHPARTNER FÜR ARBEITSRECHT

Stefan Wenzel

FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT

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Bei Wenzel Höfflin Rechtsanwälte Partnerschaft mbB erhalten Sie juristische Beratung in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Die Rechtsanwälte Stefan Wenzel und Matthias Höfflin beraten und betreuen Sie als Fachanwälte bei rechtlichen Frage- und Problemstellungen und verhelfen Ihnen mit Erfahrung, Wissen und Durchsetzungsvermögen zu Ihrem Recht. Da in vielen Rechtsfällen wichtige Fristen einzuhalten sind, empfehlen wir, frühzeitig einen Beratungstermin mit unserer Kanzlei zu vereinbaren, damit wir uns Ihren Anliegen schnellstmöglich annehmen können. Für unsere Mandanten aus Langenfeld sowie aus den umliegenden Gebieten wie Solingen, Dormagen, Monheim am Rhein, Hilden, Opladen, Willich, Garath und Leichlingen bieten wir unseren Rechtsbeistand an.

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