Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen durch Ihren Fachanwalt

Die rechtlich korrekte Gestaltung eines Arbeitsvertrags stellt die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar. Wir von der Wenzel Höfflin Rechtsanwaltskanzlei in Langenfeld helfen Ihnen bei der Erstellung von neuen Arbeitsverträgen und überprüfen bestehende Verträge auf ihre Richtigkeit.

Was sind wichtige Inhalte eines Arbeitsvertrags?

Die rechtlichen Bestimmungen rund um den Arbeitsvertrag sind in §§ 611–630 BGB festgehalten. Dort werden rechtliche Rahmenbedingungen bezüglich des Mindestlohns und der Kündigungsfristen ebenso wie die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber konkretisiert. Ein Arbeitsverhältnis darf beispielsweise zwar mündlich geschlossen werden, muss jedoch spätestens einen Monat nach Abschluss beiden Parteien als unterzeichnete Niederschrift ausgehändigt werden. Bei der Erstellung eines rechtssicheren Vertrags sollten Sie darauf achten, zumindest folgende Informationen zu erfassen:

  • Vollständige Namen und Adressen beider Vertragsparteien
  • Beginn bzw. Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Dauer der Probezeit
  • Arbeitszeit und Arbeitsort
  • Tätigkeitsbeschreibung und geltende Regeln (beispielsweise Wettbewerbsverbot)
  • Urlaubsanspruch
  • Höhe des Arbeitsentgelts und ggf. anfallende Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Prämien, Zuschläge)
  • Ggf. Verweise auf bestehende Tarifverträge
  • Geltende Kündigungsfristen
  • Salvatorische Klausel (sollte ein Bestandteil des Vertrages unwirksam sein, bleiben die restlichen Regelungen dennoch gültig)
  • Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien


Sollte dem Arbeitnehmer kein entsprechender Vertrag ausgehändigt werden, gelten die mündlich abgesprochenen Vertragsbedingungen. Diese sind jedoch schwer nachweisbar, da bei Vertragsverhandlungen in den meisten Fällen keine weiteren Zeugen anwesend sind.

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Wir überprüfen diesen gerne für Sie.

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Was darf im Arbeitsvertrag nicht vorgeschrieben werden?

Bei der Erstellung eines Arbeitsvertrags ist es wichtig, auf konkrete Formulierungen zu achten. Gerade bei der Überstundenregelung, die zunehmende Beliebtheit erlangt, wird die nötige Transparenz oft vernachlässigt. Es ist beispielsweise nicht zulässig, in einem Vertrag festzuhalten, dass sämtliche Überstunden durch das Festgehalt abgedeckt werden. Idealerweise sollte in einem solchen Fall eine spezifische Anzahl von Stunden genannt werden, sodass beispielsweise die ersten zehn Überstunden eines jeden Monats durch das Festgehalt abgegolten sind. Ebenso ist ein unzureichend formulierter Freiwilligkeitsvorbehalt im Rahmen eines Arbeitsvertrags ungültig. Dies trifft beispielsweise zu, wenn der Arbeitgeber sämtliche Sonderzahlungen als freiwillige Leistungen deklariert. Wenn eine solche Klausel im Vertrag existiert, sollten die freiwilligen Sonderleistungen genauer beschrieben werden. Beispielsweise wäre es rechtens, das Weihnachts- oder Urlaubsgeld von der wirtschaftlichen Situation einer Firma abhängig zu machen.

Eine andere beliebte Regelung, die auf ihre Formulierung überprüft werden sollte, ist die Versetzungsklausel. Sollte im Vertrag die Versetzung an einen beliebigen Ort in Einheit mit der Betrauung anderer Aufgabengebiete vertreten sein, ist auch diese Regelung mit Vorsicht zu behandeln. Der neue Standort muss für den Mitarbeiter zumutbar sein und keine außergewöhnliche Belastung darstellen. Ebenso ist es wichtig, dass die anderweitige Tätigkeit inhaltlich gleichwertig ist.

Wie kann ein Anwalt bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrags helfen?

Wir von der Wenzel Höfflin Rechtsanwaltskanzlei in Langenfeld verfügen über Expertise im Arbeitsrecht. Dabei haben wir uns unter anderem auf die Erstellung von Arbeitsverträgen spezialisiert und helfen Unternehmern, die richtigen Worte und Formulierungen zu finden. Selbstverständlich können Sie unsere Anwaltskanzlei auch konsultieren, wenn ein bereits verfasster Vertrag auf seine Tauglichkeit geprüft oder überarbeitet werden soll. Durch die Hinzuziehung eines auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalts sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Wir überprüfen die Einhaltung rechtlicher Normen bezüglich des Arbeitsentgelts, der Kündigungsfristen sowie sonstige basalen Klauseln und legen ein zukunftssicheres Fundament für die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihren Mitarbeitern. Auf der anderen Seite lohnt es sich auch für Arbeitnehmer durchaus, den bestehenden Vertrag von einem Juristen begutachten zu lassen. Sollten Bestandteile des Vertrags fehlerhaft oder unwirksam sein, ist Ihr Arbeitgeber in der Pflicht, diese anzupassen. Durch eine solche Anpassung könnten Sie als Angestellter von Ihrem Recht profitieren und gegebenenfalls einen höheren Urlaubsanspruch oder verbesserte finanzielle Bedingungen durchsetzen. Somit profitieren beide Parteien von einer fachkundigen Überprüfung oder Erstellung des Arbeitsvertrags.

ANSPRECHPARTNER FÜR ARBEITSRECHT

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Bei Wenzel Höfflin Rechtsanwälte Partnerschaft mbB erhalten Sie juristische Beratung in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Die Rechtsanwälte Stefan Wenzel und Matthias Höfflin beraten und betreuen Sie als Fachanwälte bei rechtlichen Frage- und Problemstellungen und verhelfen Ihnen mit Erfahrung, Wissen und Durchsetzungsvermögen zu Ihrem Recht. Da in vielen Rechtsfällen wichtige Fristen einzuhalten sind, empfehlen wir, frühzeitig einen Beratungstermin mit unserer Kanzlei zu vereinbaren, damit wir uns Ihren Anliegen schnellstmöglich annehmen können. Für unsere Mandanten aus Langenfeld sowie aus den umliegenden Gebieten wie Solingen, Dormagen, Monheim am Rhein, Hilden, Opladen, Willich, Garath und Leichlingen bieten wir unseren Rechtsbeistand an.

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