Stefan Wenzel

Stefan Wenzel

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Verspätete Gehaltszahlung:

Sie arbeiten und arbeiten – und am Ende des Monats ist das Gehalt trotzdem nicht auf dem Konto? Wenn der Lohn nicht rechtzeitig gezahlt wird, kommt nicht nur der Arbeitnehmer in Schwierigkeiten, sondern auch für den Arbeitgeber kann das unangenehme Folgen haben. Sollten Sie der Ansicht sein, dass Ihr Gehalt nicht pünktlich gezahlt wurde, ist es zunächst ratsam, einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag zu werfen. Dort ist geregelt, wann Sie Ihren Lohn erhalten. Sollte Ihr Arbeitgeber tatsächlich im Verzug sein, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Wir von der Kanzlei Wenzel Höfflin Rechtsanwälte klären Sie umfassend darüber auf, welche Maßnahmen Sie als Arbeitnehmer ergreifen können, wenn Ihr Lohn nicht rechtzeitig gezahlt wurde.

Wann ist das Gehalt fällig?

Nach § 614 BGB muss die Vergütung nach der Erbringung der vereinbarten Leistung erfolgen. Der Arbeitnehmer erbringt seine Leistung demnach im Voraus und der Arbeitgeber leistet die Zahlung nach Ablauf einer vereinbarten Zeitperiode – üblicherweise ein Kalendermonat. Im Regelfall wird damit die Gehaltszahlung spätestens zum ersten Tag des darauffolgenden Monats fällig.

Wann genau das Gehalt fällig wird, ist zumeist durch den Arbeitsvertrag geregelt. So muss das Fälligkeitsdatum nicht zwingend auf das Ende des Monats fallen, sondern kann auch auf den 15. Kalendertag des Folgemonats festgesetzt werden. Eben diese 15 Tage nach Erfüllung des Arbeitsmonats gelten laut § 614 BGB als rechtlich angemessene Grenze für die Fälligkeit der Gehaltszahlung.

Lohn zu spät gezahlt: Was sagt das Gesetz?

Die Rechtslage zu unpünktlichen Lohnzahlungen ist relativ eindeutig: Ist das Gehalt nicht zum vereinbarten Fälligkeitsdatum auf dem Konto des Arbeitnehmers eingegangen, befindet sich der Arbeitgeber im Zahlungsverzug. Damit der Verzug eintritt, ist keine gesonderte Mahnung erforderlich – schließlich ist der Kalendertag für die Gehaltszahlung im Vertrag festgelegt. Von einem Zahlungsverzug betroffene Arbeitnehmer haben diverse Möglichkeiten, um ihre Forderung nach Lohn zu erhärten.

Arbeitsleistung einstellen

Ein nicht ausbezahlter Lohn führt zu einem gesetzlichen Zurückbehaltungsrecht. Das bedeutet: Ist der Arbeitgeber im Zahlungsverzug, können Arbeitnehmer vorübergehend die Arbeitsleistung verweigern. In diesem Sinne schützt das Zurückbehaltungsrecht den Arbeitnehmer davor, trotz Arbeitsniederlegung die Stelle zu verlieren. Auch während der Dauer des Arbeitsausfalls ist der Arbeitgeber verpflichtet, Lohn zu leisten.

Verzugszinsen einfordern

Nach § 288 BGB fallen für jeden Tag des Zahlungsverzugs sogenannte Verzugszinsen an. Gegenüber Unternehmen beträgt der Verzugszinssatz neun Prozent über dem Basissatz, der halbjährlich von der Deutschen Bundesbank festgesetzt wird. Eine entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag, die vorsieht, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Verzugszinsen hätte, ist rechtlich unwirksam.

Fristlos kündigen

Für eine außerordentliche Kündigung muss nach § 626 Abs. 1 BGB ein wichtiger Grund vorliegen. Diese Voraussetzung ist durch einen Zahlungsverzug des Gehalts erfüllt. Allerdings muss es sich um eine erhebliche Verzögerung von mindestens zwei Monatsgehältern Rückstand handeln, damit eine fristlose Kündigung möglich ist. Außerdem muss der Arbeitnehmer vorab mindestens eine Abmahnung gegenüber seinem Arbeitgeber ausgesprochen haben.

Schadensersatz verlangen

Durch einen nicht oder zu spät gezahlten Lohn können dem Arbeitnehmer Schäden entstehen, die der Arbeitgeber ersetzen muss. Kündigt der Arbeitnehmer aufgrund des Lohnverzugs rechtmäßig, so haftet der Arbeitgeber und muss nicht nur den Lohnverlust ausgleichen, sondern auch eine angemessene Entschädigung für den Verlust des Arbeitsverhältnisses erbringen. Diese berechnet sich ähnlich einer Abfindung abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten

Sie warten vergeblich auf Ihr Gehalt und fragen sich, wie Sie Ihrer berechtigten Forderung nach Lohnzahlung Nachdruck verleihen können? Hier ist juristischer Rat gefragt. Mit Wenzel Höfflin Rechtsanwälte haben Sie eine spezialisierte Fachkanzlei für Arbeitsrecht an Ihrer Seite. Wir beraten Sie persönlich zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und vertreten Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Kontaktieren Sie uns gerne für ein Beratungsgespräch in unserer Kanzlei in Langenfeld.

Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich gerne jederzeit an die auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte unserer Kanzlei. Weitere Informationen finden Sie zudem hier: Arbeitsrecht Langenfeld, Arbeitsrecht Hilden und Arbeitsrecht Monheim.