Stefan Wenzel

Stefan Wenzel

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Lohnfortzahlung bei Krankheit

Arbeitnehmer in Deutschland, die wegen Krankheit nicht zur Arbeit gehen können, werden weiter bezahlt. Für die Unternehmen entstehen dadurch hohe Kosten. Im Zusammenhang mit der sogenannten Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ergeben sich immer wieder Fragen und Unklarheiten. Eine der häufigsten Fragen ist beispielsweise, ob der Anspruch auf Weiterbezahlung verfallen kann. Wir von Wenzel Höfflin Rechtsanwälte für Langenfeld, Hilden und Monheim geben Ihnen daher im nachfolgenden Artikel einen Überblick über den Bereich der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Außerdem beantworten wir häufig gestellte Fragen.

Was wird unter der Lohnfortzahlung verstanden?

Erkrankt ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter, so hat er Anspruch auf Weiterzahlung seines Lohnes. Die Zahlung des Arbeitsentgeltes wird in diesem Zusammenhang als Lohnfortzahlung oder auch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bezeichnet. In Deutschland sind die Schutzrechte für Arbeitnehmer besonders stark ausgeprägt. Mit der gesetzlich verankerten Lohnfortzahlung sollen Arbeitnehmer im Krankheitsfall besonders geschützt werden, damit sie finanziell abgesichert sind.

Wie lange besteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Der Anspruch auf Weiterbezahlung der bisherigen Arbeitsentgelte besteht für sechs Wochen. Allerdings sieht das Gesetz vor, dass der Anspruch pro Erkrankung gilt. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der wegen einer schweren Grippe drei Wochen ausfällt, Anspruch auf Weiterbezahlung seines Lohnes hat. Fällt er anschließend wegen einer anderen Erkrankung vier weitere Wochen aus, so besteht erneut ein Anspruch von sechs Wochen auf Lohnfortzahlung.

Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht?

Die genauen Kriterien sind im sogenannten Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Das Gesetz schreibt vor, dass folgende Aspekte erfüllt sein müssen, damit ein Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung hat:

  • Der Arbeitnehmer muss länger als vier Wochen beim Arbeitgeber angestellt sein
  • Es muss eine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers vorliegen
  • Der Arbeitnehmer hat die Erkrankung nicht selbst verschuldet
  • Die Erkrankung besteht während der regulären Arbeitszeit des Arbeitnehmers


In diesem Zusammenhang ist zu klären, was unter der „Arbeitsunfähigkeit“ zu verstehen ist. Arbeitsunfähig ist der Arbeitnehmer, laut Gesetz, wenn er seine Aufgaben bzw. Tätigkeiten im Job nicht ausführen kann bzw. sich seine Krankheit durch die Ausübung der Tätigkeiten verschlimmern würde.

Ab wann verfällt der Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Es gibt verschiedene Gründe, die zum Verfall des Anspruchs auf Lohnfortzahlung führen können. Wird der Arbeitgeber nicht rechtzeitig über die Krankheit bzw. Abwesenheit des Arbeitnehmers informiert, muss er keine Lohnfortzahlung leisten. In den meisten Betrieben besteht eine Attestpflicht nach drei Tagen. Im Arbeitsvertrag bzw. unternehmensintern können jedoch auch andere Regelungen festgelegt werden.

Der Anspruch verfällt außerdem nach sechs Wochen bzw. 42 Tagen ununterbrochener gleicher Krankheit. Auch im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls entfällt der Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Letztlich können Ausschlussklauseln in Tarif- und Arbeitsverträgen dazu führen, dass der Anspruch auf Lohnfortzahlung verfällt, wenn er nicht rechtzeitig beim Arbeitgeber geltend gemacht wird. Dazu gibt es jedoch verschiedene Urteile. So hat beispielsweise das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil (5 AZR 377/17) geklärt, dass in jedem Fall der Mindestlohn gezahlt werden muss, wenn Ausschlussklausen bestehen.

Was können Sie tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?

Sollte der Arbeitgeber sich weigern, Ihren Lohn weiterzuzahlen, empfehlen wir in jedem Fall, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Im Bereich der Lohnfortzahlung geht es immer um Einzelfallentscheidungen und individuelle Situationen. Ein Anwalt kann Ihnen sehr schnell zu Ihrem individuellen Fall eine Einschätzung geben. Im Anschluss daran können die Ansprüche oft geltend gemacht oder gerichtlich eingefordert werden.

Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten zum Thema Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wenden Sie sich gerne jederzeit an die auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte unserer Kanzlei. Weitere Informationen finden Sie zudem hier: Arbeitsrecht Langenfeld, Arbeitsrecht Hilden und Arbeitsrecht Monheim.