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Flexibilität im Arbeitszeitgesetz: Ihre Kanzlei in Langenfeld klärt über die Arbeitszeitdebatte auf.
Für unsere Mandanten aus Langenfeld, Hilden, Monheim und Umgebung sind wir nicht nur da, um sie in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen optimal zu vertreten. Wir von Wenzel Höfflin Rechtsanwälte verfolgen auch konsequent durchgeführte oder geplante Änderungen im Arbeitsrecht und bewerten diese bezüglich ihrer möglichen Auswirkungen auf Arbeitgeber beziehungsweise Arbeitnehmer.
Ein Beispiel hierfür sind die von der CDU vorgeschlagenen Änderungen beim Arbeitszeitgesetz. Hier erhalten Sie einen kompakten Überblick darüber, was das Arbeitszeitgesetz regelt, welche Änderungen diskutiert werden und welche Auswirkungen diese auf bestimmte Berufsgruppen haben könnten. Sollten Sie selbst eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung hinsichtlich der Arbeitszeit haben, bieten wir Ihnen gerne eine professionelle Beratung an.
Was regelt das Arbeitszeitgesetz?
Das Arbeitszeitgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist am 1. Juli 1994 in Kraft getreten. Es dient dem Schutz der Arbeitnehmer, deren Gesundheit und Wohlbefinden mit der Arbeitszeit verknüpft sein kann. Gleichzeitig schafft es einen flexiblen Rahmen für eine Arbeitszeitgestaltung, die sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern zugutekommen kann. Geregelt werden im Arbeitszeitgesetz vor allem die tägliche und wöchentlich zulässige Arbeitszeit, aber auch erforderliche Ruhepausen, die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen (mit Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen) sowie spezielle Vorschriften für die Nachtarbeit.
Manche Berufsgruppen sind von diesen Regelungen explizit ausgenommen. Das gilt dann, wenn andere Gesetze mit dem Arbeitszeitgesetz konkurrieren. Beispiele hierfür sind das Jugendschutz- oder das Betriebsverfassungsgesetz, die für Jugendliche unter 18 Jahren beziehungsweise leitende Angestellte andere Regelungen festgelegt haben.
Welche Reformen sind in der Diskussion?
Der CDU-Vorstoß bezüglich der Arbeitszeit hat vor allem „mehr“ im Fokus. Die tägliche Arbeitszeit, bei der momentan zehn Stunden erlaubt sind, soll bedarfsgerecht auf bis zu zwölf Stunden ausgedehnt werden dürfen. Die wöchentliche Arbeitszeit von bislang 48 Stunden maximal darf dann bis zu 54 Stunden betragen, allerdings soll dies durch den Arbeitnehmer so nicht langfristig ausgeübt werden. Der Interpretationsspielraum ist in diesem Zusammenhang naturgemäß hoch.
Grund für den Vorstoß sei es, sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung zu bieten. Die Gegner der Initiative zu Änderungen im Arbeitszeitgesetz argumentieren, dass diese Flexibilität auch mit den herkömmlichen Regelungen gut umsetzbar sei.
Erhöhung der möglichen Höchstarbeitszeit: Welche Chancen und Risiken sind damit verbunden?
Die Chancen, so die CDU, seien klar in der Flexibilität begründet. Das ist in einigen Fällen sicher richtig. Wenn eine Projektarbeit für ein Unternehmen essenziell ist, ein krankheitsbedingter Ausfall temporär überbrückt oder eine Einarbeitungsphase besonders intensiv gestaltet werden soll, ist eine Höchstarbeitszeit bis zu zwölf Stunden oft gerechtfertigt und meist wohl auch zumutbar. Allerdings ist es wichtig, die Phase der Mehrarbeit pro Tag beziehungsweise pro Woche wirklich nur für ein festes Zeitfenster umzusetzen. Eine andere Alternative wäre es, die Höchstarbeit bis zwölf Stunden mit entsprechenden Freizeitregelungen oder Minderarbeit in bestimmten Wochen auszugleichen. Hier könnten berufsübergreifend vor allem die Arbeitnehmer mit familiären Verpflichtungen profitieren.
Die Gefahr der Mehrarbeit hängt vor allem mit der Belastung der Mitarbeiter zusammen. So sind vor allem die Berufsgruppen benachteiligt, die körperbetont und/oder im Freien arbeiten. Auch Büroangestellte mit hoher Verantwortung und Berufsgruppen mit hoher sozialer oder medizinischer Verantwortung sind vor solcher Mehrarbeit eher zu schützen. Das Gleiche gilt für alle Berufsgruppen, in denen Fehler (auch durch Überbelastung) unangenehme Konsequenzen haben könnten. Beispiel hierfür sind:
- MaschinenführerInnen
- BerufskraftfahrerInnen
- ElektrikerInnen
- ZugschaffnerInnen
Wie kann ein Anwalt im Bereich Arbeitszeitgesetz unterstützen?
Arbeitszeitregelungen rücken die körperliche und seelische Gesundheit von Angestellten aller Berufsgruppen in den Fokus. Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht, ihren Arbeitgeber darauf hinzuweisen, wenn Mehrarbeit über die Maßen sie substanziell überfordert. Wenn der Arbeitgeber darauf nicht mitarbeiterfreundlich antwortet und vielleicht sogar ärztliche Atteste, die eine Überforderung beschreiben, nicht annimmt, ist der Anwalt für Arbeitsrecht (neben Betriebsrat und Gewerkschaft) der richtige Ansprechpartner.
Wenn Angestellte durch die Machtverhältnisse im Unternehmen keine Möglichkeit haben, die Arbeitszeitregelung selbst zu beeinflussen, ist professionelle Unterstützung wichtig. Oft ist in diesem Zusammenhang eine außergerichtliche Einigung möglich. Wenn die Fronten so verhärtet sind, dass eine Kommunikation nicht effizient verwirklicht werden kann, ist auch die Mediation oft ein lohnenswerter Ansatz.
Es ist in jedem Fall empfehlenswert, die kritisierten Arbeitszeiten sorgfältig zu protokollieren sowie eventuelle Eingaben des Arbeitnehmers und die Antworten des Arbeitgebers lückenlos und beweiskräftig zu dokumentieren. Auf dieser Grundlage ist häufig eine effiziente Erstberatung möglich. Den Termin hierfür erhalten Sie bei Wenzel Höfflin Rechtsanwälte über unser Sekretariat. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer arbeitszeitrechtlichen Auseinandersetzung.
Stefan Wenzel
Fachanwalt für Arbeitsrecht