Stefan Wenzel

Stefan Wenzel

Fachanwalt für Arbeitsrecht

ARZTBESUCH IN DER ARBEITSZEIT

Beitragsbild: ©adobeStock/joyfotoliakid

Arztbesuch & Co – Bei welchen Terminen muss dem Arbeitnehmer freigegeben werden?

Arbeitnehmer sollten sich im Vorfeld eines Arzttermins darüber informieren, welche Rechten und Pflichten im Falle ihrer Verhinderung auf der Arbeit bestehen. Unsere auf das Arbeitsrecht spezialisierten Juristen der Kanzlei Wenzel Höfflin Rechtsanwälte informieren darüber, welche Hintergrundinformationen zu diesem Thema für Arbeitnehmer besonders wichtig sind.


Welche Fälle erfordern ein Fernbleiben der Arbeit?

Verschiedene Gründe erfordern einen teilweisen oder ganzen Ausfall eines Arbeitstages. Dazu gehören

  • wichtige Handwerkertermine,
  • nicht alltägliche Behördengänge,
  • Arztbesuche und
  • Hochzeiten sowie andere Termine im familiären Umfeld. 

Sind Arzttermine während der Arbeitszeit immer erlaubt?

Das ist nicht der Fall. Tatsächlich besteht kein grundsätzliches Recht auf den Besuch des Arztes während der Arbeitszeit. Sie genießen als Arbeitnehmer hier keinen generellen Freistellungsanspruch gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Nur wenn Sie unvorhersehbar erkranken und deshalb einen Arzt aufsuchen, ergeben sich keine Probleme. Geplante Vorsorgeuntersuchungen jedoch zum Beispiel dürfen Sie nicht ohne Weiteres auf Termine während der Arbeitszeit legen.

Wann bin ich in jedem Fall von der Arbeit befreit?

Wann immer eine akute oder starke Erkrankung vorliegt, dürfen Sie dem Dienst selbstverständlich fernbleiben und einen Arzt aufsuchen. In diesem Fall ist keine vorherige Absprache mit Ihrem Arbeitgeber notwendig und auch häufig gar nicht möglich. Bei einem solchen Fall kann es sich zum Beispiel um eine akute Zahnwurzelerkrankung handeln oder um einen grippalen Infekt. Auch starke Kopfschmerzen können dazugehören. 

Welche Konsequenzen können nicht abgesprochene Arzttermine für mich haben?

Wenn Sie einen Arztbesuch nicht bei Ihrem Arbeitgeber anmelden und den Termin nicht mit ihm absprechen, verstoßen Sie grundsätzlich erst einmal gegen Ihren Arbeitsvertrag. Und ein solcher Verstoß zieht häufig schwerwiegende Folgen nach sich. 

So sollten Sie bereits nach dem ersten Vorfall mit einer Abmahnung rechnen. Sollte sich ein ähnlicher Vorfall wiederholen, droht Ihnen sogar eine Kündigung. Hierbei würde es sich dann um eine verhaltensbedingte Kündigung handeln.

Arztbesuche sollten Sie daher nicht auf die leichte Schulter nehmen, wenn diese Termine nicht durch akute Vorfälle veranlasst sind. Wenn Sie also in der Vergangenheit bereits eine Abmahnung in diesem Zusammenhang erhalten haben, sollten Sie von nun an vorsichtiger sein.

Welche Voraussetzungen müssen für einen Arzttermin während der Arbeitszeit erfüllt sein?

Grundsätzlich gilt, dass Arztbesuche während der Arbeitszeit nur im Ausnahmefall möglich sind. Das sollten Sie als Arbeitnehmer immer im Hinterkopf behalten. Im Zweifelsfall ist es daher nicht ratsam, den Arzttermin auf die Arbeitszeit zu legen. Der Arztbesuch bleibt damit Ihre Privatangelegenheit

Daher ist es wenig überraschend, dass der Gesetzgeber nur in Ausnahmefällen einen Arztbesuch während der Arbeitszeit erlaubt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie bei einem Facharzt mehrere Wochen oder Monate warten müssen. Erhalten Sie endlich einen Termin nach langer Wartezeit, dürfen Sie diesen auch annehmen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Ihnen eine noch längere Wartezeit nicht zuzumuten wäre.

Wichtig ist es in jedem Fall, dass Sie den Termin vorab mit dem Arbeitgeber absprechen. Machen Sie Ihrem Arbeitgeber klar, warum der Arzttermin absolut notwendig und eine Verschiebung nicht möglich ist.

Welche Grenzfälle ergeben sich in der Praxis?

Nicht in jedem Fall ist es eindeutig klar, ob ein Arztbesuch während der Arbeitszeit nun erlaubt ist oder nicht. Dazu gehört der Arztbesuch eines Angehörigen. Ist zum Beispiel Ihre Mutter erkrankt und benötigt eine Begleitung zum Arzt, kann auch das ein Fehlen auf der Arbeit rechtfertigen. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn es sich um eine pflegebedürftige Person handelt. 

Ein ähnlicher Fall ergibt sich bei einer Erkrankung des eigenen Kindes. Sollte in der Familie keine andere Person Zeit haben, sich um das Kind zu kümmern, dürfen Sie während der Arbeitszeit fehlen. 

Es gilt wiederum, dass Sie zuerst in zumutbarer Weise versuchen müssen, den Termin mit Ihrem Kind oder einem Angehörigen in die Freizeit zu verlegen. Nur wenn das tatsächlich nicht möglich sein sollte, wäre ein Fehlen auf der Arbeit zu rechtfertigen.

Welche Folgen muss ich bei einem berechtigten Arztbesuch erwarten?

Sollte das Fernbleiben von der Arbeit entschuldigt sein, ergeben sich für Sie als Arbeitnehmer dennoch Pflichten. Dazu gehört, dass Sie dem Arbeitgeber Grund und Dauer für das Fehlen nennen und Sie müssen eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, wenn Ihr Arbeitgeber diese von Ihnen verlangt. Verletzen Sie diese Informationspflichten, können wiederum eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung die Folge sein. Zu Ihren Rechten gehört, dass Sie nichts nacharbeiten müssen und dass Sie gemäß § 616 BGB den vollen Arbeitslohn erhalten.

Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich gerne jederzeit an die auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte unserer Kanzlei. Wir sind in Langenfeld, Hilden und Monheim für Sie da.